Informationen zum Coronavirus

Für tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus verweisen wir auf die Internetseite des Landesgesundheitsamts und des Kultusministeriums. Die nachstehenden Informationen haben die Schulen in verschiedenen Schreiben vom Amtschef des Kultusministerium Michael Föll erhalten. 

22. April 2020

Eingeschränkter Start des Schulbetriebs am 4. Mai 2020

Erste weitergehende Informationen zum eingeschränkten Start des Schulbetriebs am 4. Mai 2020 finden Sie im aktuellen Schulleiterschreiben und im Schreiben der Kultusministerin.

Notbetreuung

Am Montag, 20. April 2020 ist das Schreiben der Kultusverwaltung bezüglich der Notfallbetreuung ab dem 27. April 2020 an den Schulen eingegangen. In Absprache mit dem Schulträger wurde ein Anmeldeformular erarbeitet.

Dieses ist für die 5. bis 7. Klassen direkt bei der Schule einzureichen. Für eine Betreuung ab Montag, 27. April 2020 ist aus organisatorischen Gründen eine Abgabe des Formulars bis spätestens Donnerstag, 23. April 2020, 18:00 Uhr erforderlich. 

Um lange Postwege zu vermeiden, können Sie gerne die Unterlagen bei uns in den Briefkasten werden oder uns diese vorab elektronisch zur Verfügung stellen. Die Originale sind dann nachzureichen. Wichtig ist in jedem Fall die Abgabe der Bescheinigung der Unabkömmlichkeit und der Präsenzpflicht beim Arbeitgeber.

Die Notfallbetreuung wird in der regulären Unterrichtszeit von 07:30 bis 12:45 Uhr angeboten.  

27. März 2020

Terminübersicht Realschulabschlussprüfung – NEU

14. März 2020

Am Freitag, 13. März 2020 wurde bestätigt, dass es an der Realschule Bernhausen eine positive Testung auf den Corona-Virus gibt. Aufgrund des Verdachtsfalles haben wir bereits am Donnerstag, 12. März 2020 die vom Gesundheitsamt empfohlenen Maßnahmen getätigt und die entsprechende Klasse nach Hause geschickt. Damit haben wir alles Notwendige veranlasst.

Das Gesundheitsamt kontaktiert alle unmittelbar betroffenen Personen. Wir bitten Sie von Anrufen beim Gesundheitsamt und im Sekretariat abzusehen. 

Die Kreisärzteschaft Esslingen bittet ausdrücklich darum, dass Sie Ihren Hausarzt nur dann kontaktieren, wenn bei Ihrem Kind Atemwegssymptome (Halsschmerzen, Husten, Fieber) auftreten.

Trotz der positiven Testung ist das Gesundheitsamt zu der Einschätzung gelangt, dass keine weitere Maßnahmen (wie z.B. die Schließung der Schule bereits ab Montag) notwendig sind. Nach Rücksprache mit Oberbürgermeister Christoph Traub und dem Ordnungsamt der Stadt Filderstadt fehlt somit die Verfügungsgrundlage für eine Schulschließung. Diese kann somit auch nicht angeordnet werden.

Die Landesregierung hat beschlossen, ab Dienstag, den 17, März den Unterricht und jegliche Veranstaltungen an Schulen sowie den Betrieb an Kindertagesstätten auszusetzen. Es betrifft auch die Kindertagespflege im Land. Dies gilt bis einschließlich Sonntag, den 19. April 2020, also bis zum Ende der Osterferien.

Am Montag sollen die Schulen und Lehrkräfte noch Zeit haben, um den Schülerinnen und Schülern in geeigneter und angemessener Weise Lerninhalte, Lernpläne oder Aufgaben zusammenzustellen und übermitteln zu können. Da wir an der RSB, wie bereits über den Elternbrief informiert, dies bereits am Freitag angestoßen haben und Materialien elektronisch über das Downloadportal bereitstellen, ist es ausreichend, dass die Schülerinnen und Schüler am Montag nur in der ersten Stunde anwesend sind.

Wir werden den Unterricht am Montag, 16. März 2020 bereits um 08:15 Uhr wieder beenden.

Für die Schülerinnen und Schüler aus den Klassenstufe 5 und 6, bei denen beide Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind, werden wir eine Notfallbetreuung anbieten, die sich über den Zeitraum des regulären Unterrichts erstreckt.

Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuenruehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen lnfrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche.

Wir werden am Wochenende eine entsprechende Bedarfsabfage in den betroffen Klassenstufen durchführen.

Sollten Sie hinsichtlich der positiven Testung besorgt sein, darf ich Sie nach Aussage des Gesundheitsamtes beruhigen. Wir können es aber verstehen, sollten Sie Ihr Kind am Montag ganz zu Hause lassen. Bitte entschuldigen Sie dann Ihr Kind per E-Mail an poststelle@rs-bernhausen.schule.bwl.de, vielen Dank. 

13. März 2020

Die internationalen Risikogebiete wurden zuletzt aktualisiert am 13.3.2020 um 20:15 Uhr. Tirol in Österreich und Madrid in Spanien wurden hinzugefügt.

Die baden-württembergische Landesregierung hat entschieden, ab Dienstag, den 17, März den Unterricht und jegliche Veranstaltungen an Schulen sowie den Betrieb an Kindertagesstätten auszusetzen. Es betrifft auch die Kindertagespflege im Land. Dies gilt bis einschließlich Sonntag, den 19. April 2020, also bis zum Ende der Osterferien. Bitte beachten Sie die gesonderte Regelung an der Realschule Bernhausen auf der Startseite.

11. März 2020

Die internationalen Risikogebiete wurden zuletzt aktualisiert am 11.3.2020 um 10:00 Uhr. Die Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne) in Frankreich wurde hinzugefügt.

10. März 2020

Das Robert-Koch-Institut klassifiziert seit heute ganz Italien sowie den ganzen Iran und nicht mehr nur einzelne Regionen in diesen beiden Staaten als Risikogebiete. Insgesamt identifiziert das Robert-Koch-Institut damit als Risikogebiete folgende Regionen: ganz Italien, in China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan), ganz Iran, in Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang).

Darüber hinaus empfiehlt das Ministerium für Soziales und Integration in einer aktuellen Mitteilung, das französische Département Haut-Rhin im südlichen Elsass, das an Südbaden grenzt, für Baden-Württemberg zusätzlich wie ein Risikogebiet zu behandeln. Aufgrund der neuen Bewertung bezogen auf Risikogebiete hat das Kultusministerium heute (10. März) erneut alle Schulen und Kindergärten im Land über die folgenden Regelungen informiert.

Alle Personen an Schulen und Kindergärten, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorsorglich 14 Tage zu Hause. Die 14 Tage sind aufgrund der Inkubationszeit jeweils ab dem Zeitpunkt der Rückkehr zu zählen.

Personen, die aus dem Département Haut-Rhin zur Schule oder Arbeit nach Baden-Württemberg pendeln, sollen entsprechend der Empfehlung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten zunächst für 14 Tage zu Hause zu bleiben.

Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt gehabt haben mit einer anderen Person, die in diesem Zeitraum aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist, können weiter uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen. Sofern bei der Kontaktperson eine COVID-19-Erkankung festgestellt wird, veranlasst das örtliche Gesundheitsamt umgehend weitere Schritte.

Darüber hinaus gelten weiterhin die folgenden, bereits mitgeteilten Regelungen des Kultusministeriums (siehe unter).

06. März 2020

Gestern am späten Abend (05.03.2020) hat das RKI die Liste der Risikogebiete auf die Autonome Provinz Bozen – Südtirol erweitert. Aufgrund dieser neuen Bewertung wurden alle Schulen und Kindergärten im Land über die nachfolgenden zusätzlichen Regelungen durch das Kultusministerium informiert. Die Regelungen sind umgehend umzusetzen. Hier der entsprechende Auszug aus dem Schreiben von Herrn Ministerialdirektor Michael Föll.

Alle Personen an Schulen und Kindergärten, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorsorglich 14 Tage zu Hause. Die 14 Tage sind aufgrund der Inkubationszeit jeweils ab dem Zeitpunkt der Rückkehr zu zählen.

Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt gehabt haben mit einer ande- ren Person, die in diesem Zeitraum aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist, können weiter uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob bei der Kontaktperson, die im Risikogebiet war, Symptome vorliegen oder nicht. Sofern bei der Kontaktperson eine COVID-19-Erkankung festgestellt wird, veranlasst das örtliche Gesundheitsamt umgehend weitere Schritte.

Darüber hinaus gelten weiterhin die folgenden, bereits mitgeteilten Regelungen des Kultusministeriums: 

  • Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen. 
  • Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, u.a. bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf. 
  • Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.

Dies gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und alle weiteren Beschäftigten an Schulen.

03. März 2020

03. März 2020

Im aktuellen Schreiben gibt das Kultusministerium Hinweise und Vorgaben zur Durchführung von Schüleraustauschen, Studien- und Klassenfahrten.

Klassenfahrten in Risikogebiete, die für den Zeitraum bis zum Ende des Schuljahres geplant sind, sind von der Schulleitung abzusagen. Für Klassenfahrten in Nichtrisikogebiete im Ausland ist eine Abstimmung mit den örtlichen Gesundheitsbehörden erforderlich. Falls von dieser Seite keine positive Aussage vorliegt, sind auch diese Fahrten abzusagen. Für Fahrten ins Inland gibt es Stand heute keine Empfehlung diese abzusagen, es kann aber je nach weiterer Entwicklung eine entsprechende Anpassung geben.

An der Realschule Bernhausen sind keine Klassenfahrten in Risikogebiete geplant. Für die Fahrten in das weitere Ausland (England und Holland) ist es noch zu früh, um eine belastbare Aussage der Gesundheitsbehörden zu erhalten. Für die inländischen Fahrten besteht aktuell ebenfalls noch kein Handlungsbedarf.

Wichtig ist der Hinweis, dass es nur dann einen Kostenersatz gibt, wenn die oben genannten Voraussetzungen für eine Absage erfüllt sind.

Die Risikogebiete wurden am Montag, 02. März 2020 um die Emilia-Romagna in Italien erweitert.

27. und 28. Februar 2020

Ausgehend von der chinesischen Stadt Wuhan breitet sich das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) weiter aus. Um eine Weiterverbreitung in Deutschland und speziell in Baden-Württemberg zu verhindern, ist es wichtig, Fälle frühzeitig zu erkennen, sie zu isolieren und Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten. 

Bezüglich der Einschätzung der aktuellen Lage stützen sich das Ministerium für Soziales und Integration sowie das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport auf die Bewertung des Robert-Koch-Institutes. Danach wird das Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland aufgrund der Sachlage derzeit als gering bis mäßig eingeschätzt. Dennoch ist davon auszugehen, dass die Zahl der bestätigten Infektionen in den nächsten Tagen weiter ansteigen wird. In Baden-Württemberg wurden bislang nur sehr wenige Fälle mit dem Coronavirus nachgewiesen. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts wird davon ausgegangen, dass die Inkubationszeit bei dem Virus bis zu 14 Tage betragt. 

Nach derzeitigem Stand (27.02.) sollten Personen, die sich zuletzt in Risikogebieten (nach Angaben des Robert-Koch-Instituts sind dies derzeit in China die Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan) und die Städte Wenzhou, Hangzhou, Ningbo sowie Taizhou in der Provinz Zhejiang, im Iran die Provinz Ghom, in Italien die Provinz Lodi in der Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien sowie inSüd-Korea die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)) aufgehalten haben oder Kontakt mit einer an dem neuen Coronavirus erkrankten Person hatten, und bis 14 Tage nach der Rückkehr bzw. dem Kontakt grippeartige Krankheitssymptome entwickeln, umgehend telefonischen Kontakt zu ihrem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Notdienst aufnehmen. 

Folgende Vorgehensweise wird für Schulen empfohlen: 

Derzeit besteht nach Einschätzung der Gesundheitsbehörden kein Anlass, den Schulbetrieb einzuschränken. 

Erhält die Schule Kenntnis von vorgenannten Verdachtsfällen, nimmt die jeweilige Schulleitung unverzüglich mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt Kontakt auf. 

Landratsamt Esslingen
Pulverwiesen 11
73728 Esslingen am Neckar 

Tel. 0711 3902-1600
Fax 0711 35154070 

Mail gesundheitsamt@lra-es.de

http://www.landkreis-esslingen.de/,Lde/51339.html

Das Gesundheitsamt bewertet das unter Umständen gegebene Gesundheitsrisiko und veranlasst ggf. notwendige Maßnahmen (2.8. vorübergehender Ausschluss von Schülern vom Unterricht oder von Kindern vom Kita-Betrieb, zeitweise Beschäftigungsverbote von an der Schule oder der Kita Tätigen, temporäre Schließung der Schule oder der Kita).

Die Schulleitungen werden in solchen Fällen gebeten, ihre zuständige Schulaufsichtsbehörde unverzüglich zu informieren. Schulen und Kindertagesstätten informieren darüber hinaus ihren jeweiligen Träger. 

Über die Durchführung von Studien- oder Klassenfahrten ins Ausland sowie über Schüleraustausche ist im konkreten Einzelfall von der Schulleitung im Benehmen mit dem örtlichen Gesundheitsamt zu entscheiden. Das Kultusministerium empfiehlt, im Zweifel von derartigen Aktivitäten bis auf weiteres abzusehen.

Das Infektionsgeschehen ist derzeit ein sich dynamisch entwickelndes Szenario, so dass für tagesaktuelle Informationen auf die Internetseite des Landesgesundheitsamts verwiesen wird. Für Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt zudem eine Hotline unter Tel. 0711 904-39555 eingerichtet. Zudem können Sie bei dringenden Rückfragen auch das Kultusministerium unter Tel. 0711 279-2706 erreichen.

Ergänzend und konkrtisierend wurden aufgrund der dynamischen Lageentwicklung die nachstehend erweiterten Hinweise für Schulen mit der Bitte um konsequente Beachtung übermittelt:

  • Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schulbetrieb teilnehmen. 
  • Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorläufig zu Hause. 
  • Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, u.a. bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.
  • Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen. 

Das Robert-Koch-Institut hat die Liste der Risikogebiete heute auf die gesamte Region Lombardei in Italien erweitert. Es gilt jeweils die aktuelle Liste der Risikogebiete des Robert-Koch-Institut.

Die Hinweise gelten für alle Personen an Schulen und Kindertageseinrichtungen, das heißt sowohl für Schülerinnen und Schüler, Kita-Kinder, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie für alle weiteren in den Einrichtungen Beschäftigten bzw. Tätigen. 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Baden-Württemberg, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben – unabhängig davon, ob sie Symptome aufweisen oder nicht – oder Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, werden zunächst freigestellt und gebeten, mit ihrer Dienststelle telefonisch Kontakt aufzunehmen. 

Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden ferner gebeten, mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob Bedenken gegen eine Wiederaufnahme des Dienstes bestehen. Falls solche Bedenken bestehen, wer- den diese Kolleginnen und Kollegen bis zur zweifelsfreien Klärung des Gesundheitszustandes vom Dienst frei gestellt. Die Bezüge- bzw. Lohnzahlung läuft in dieser Zeit weiter.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise des Sozialministeriums für Reiserückkehrer

Faktenblatt des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg zum Coronavirus (PDF)

Empfehlungen für Reisen nach Italien / Was nach der Rückreise aus Italien zu beachten ist (PDF)

Adressliste der für das Meldewesen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zuständigen unteren Gesundheitsbehörden in Baden-Württemberg (PDF)

Aktuelle Informationen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg zum Coronavirus

Aktuelle Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zum neuartigen Coronavirus (unter anderem zur Meldepflicht für Ärzte)

Aktuelle Informationen und Risikobewertung des Robert Koch-Instituts zum neuartigen Coronavirus (unter anderem mit Hinweisen zu Diagnose, Hygiene und Infektionskontrolle)

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise

BzGA – Fragen und Antworten zum Coronavirus