Zur Kommunikationsprüfung in Englisch
Die Kommunikationsprüfung in Englisch findet vom 02. bis 06. März 2026 statt. Sie ist eine mündliche Prüfung, bei der das Kultusministerium zentrale Prüfungsmaßstäbe vorgibt. Die Schülerinnen und Schüler werden vom Englischlehrer und einem weiteren vom Schulleiter bestimmten Fachlehrer einzeln oder zu zweit geprüft.
In dieser Kommunikationsprüfung sollen die Schülerinnen und Schüler ihre kommunikative Kompetenz in drei verpflichtenden Teilen nachweisen. Sie präsentieren ein Schwerpunktthema, sie bearbeiten Aufgaben im Dialog und sie übertragen sinngetreu Gelesenes oder Gesagtes von einer Sprache in die andere Sprache.
Die Prüfungszeit beträgt für jeden Prüfling etwa 15 Minuten, wobei die drei Prüfungsteile annähernd den gleichen zeitlichen Umfang haben. Die drei Prüfungsteile sind in der festgelegten Reihenfolge ohne Pause zu absolvieren. Für die einzelnen Prüfungsteile ist keine Vorbereitungszeit vorgesehen.
Es erfolgt eine individuelle Leistungsfeststellung. Im Anschluss an die Prüfung setzt der Fachausschuss das Ergebnis der Kommunikationsprüfung fest und teilt es dem Schüler auf Wunsch mit. Über die Kommunikationsprüfung wird eine Niederschrift gefertigt.
Zu den schriftlichen Prüfungen in Englisch
| Haupttermin | Nachtermin | Bearbeitungszeit | 
| 19. Mai 2026 | 18. Juni 2026 | 09:00 Uhr bis 09:30 Uhr (30 Minuten) Pause: 20 Minuten09:50 Uhr bis 11:20 Uhr (90 Minuten) | 
Die schriftliche Abschlussprüfung im Fach Englisch besteht aus vier Teilen, für die eine Bearbeitungszeit von 120 Minuten zur Verfügung steht.
Teil A: Listening Comprehension – Hörverstehen
Aufgaben zur Überprüfung des Hörverständnisses.
Die Prüfungszeit für Teil A beträgt 30 Minuten. Für Teil A steht kein Wörterbuch zur Verfügung. Im Anschluss erfolgt eine 20-minütige Pause.
Teil B: Text-based Tasks – textorientierte Aufgaben
Aufgaben zur Überprüfung des Textverständnisses
Teil C: Use of Language – kontextbezogene Aufgaben zu Wortschatz und grammatischen Strukturen
Kontextbezogene Aufgaben zu Wortschatz und grammatischen Strukturen
Teil D: Creative Writing – themengebundene Sprachproduktion
In den Teilen D1 und D2 (themengebundene Sprachproduktion) soll die Schülerin bzw. der Schüler nachweisen, dass sie bzw. er in der Lage ist, ein Thema in einem vorgegebenen Textumfang darzustellen. Im Teil D1 wird ein Textumfang von ca. 60 Wörtern erwartet. Im Teil D2 wird ein Textumfang von ca. 80 Wörtern erwartet. Ein Über- bzw. Unterschreiten der Mindestwortzahl führt nicht automatisch zu Punktabzug, die inhaltliche Vollständigkeit steht im Vordergrund.
Die Aufgaben der Teile B bis D werden nach der Pause zur Bearbeitung ausgeteilt. Für die Teile B bis D beträgt die Bearbeitungszeit insgesamt 90 Minuten. Hier steht ein zweisprachiges Wörterbuch zur Verfügung.
